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Der
Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Anwältin ist insbesondere
das Mietrecht, Maklerrecht und das Immobilienrecht.
Aus achtjähriger anwaltlicher Praxis kenne ich alle typischen
und viele untypische Problemfälle zwischen Mietern und Vermietern
im Gewerbemietrecht und Wohnungsmietrecht. Im letzteren Rechtsgebiet
ist die Gesetzeslage und die Rechtsprechung sehr mieterfreundlich
und vermieterfeindlich. Dennoch muss der Vermieter sich nicht
immer alles gefallen lassen. Im Gewerbemietrecht ist vor allem
entscheidend, dass man einen rechtsicheren Vertrag abschließt.
Dann ist man als Mieter und auch als Vermieter vor bösen Überraschungen
gut gesichert. Lassen Sie daher Ihren Mietvertrag im Vorfeld
von einem Anwalt prüfen.
Gerade im Mietrecht erspart rechtzeitig eingeholte Rechtsinformation
vielfach unnötigen Streit. Wir beraten Sie außergerichtlich
und setzen notfalls ihre Rechte erfolgreich vor Gericht durch,
vor allem in folgenden Streitfällen:
- Mietvertrag, Pachtvertrag, Maklervertrag, Kaufvertrag
- Mietwohnung, Gewerbe, Wohneigentum
- Miete, Mietzins, Mietrückstände
- Inkasso
- Betriebskosten
- Lärm, Ruhestörung
- Kündigung
- Modernisierung
- Kaution
- Räumungsklage
- Pfandrecht
- Makler, Maklerrecht
- Schaden
- Handwerker
- Nachbarschaftsstreit
- Mietminderung
- Mietnomaden
- Schimmel und andere Mängel
- Baumängel
- Schönheitsreparaturen
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in
Kanzleigemeinschaft mit Rechtsanwalt Henning Rabe von Pappenheim
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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